“Ein ärztlicher Kollege fordert die Kopie der Akte eines gemeinsamen Patienten an. Wie gehe ich nach DSGVO korrekt vor? Darf man Patientenakten weitergeben?”
– Frage in der meduplus Community
Man darf keine Kopien von vollständigen Patientenakten weitergeben!
- Die eigenen Berichte können nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten weitergeleitet werden.
- Für die Weitergabe von Unterlagen (Vorbefunde) anderer Ärzte benötigen Sie neben der Zustimmung des Patienten auch die schriftliche Zustimmung des anderen Arztes.
- Rechnungen gehen den Kollegen nichts an.
– Frau Dr. med. Dahmen, Wissenschaftliche Leiterin Pflichtschulungen bei meduplus
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