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Frage der Woche: Verbot des Händeschüttelns zur Begrüßung sinnvoll?

Frage der Woche: Ist ein Verbot des Händeschüttelns sinnvoll?

“In einem größeren Krankenhaus wurde Händeschütteln als Begrüßung verboten. Gibt es Evidenz für diese Maßnahme zur Infektionskontrolle? Ist ein Verbot des Händeschüttelns zur Begrüßung sinnvoll?”

– Teilnehmer des meduplus Abschlußkolloquium Hygienebeauftragter Arzt im Jahr 2017 in Berlin

Nein, das Verbot ist kritisch zu bewerten

“Hierfür gibt es weder eine epidemiologische Evidenz, noch eine stichhaltige theoretische Rationale. Aus folgenden Gründen ist dieses Verbot vielmehr kritisch zu bewerten:

  • Der Verzicht auf begrüßendes Händeschütteln kann den Eindruck der Unhöflichkeit vermitteln und dient nicht dem vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnis. Für viele Patienten ist die Geste des Händegebens unverzichtbar, denn in ihr liegt viel Wärme.
  • Wenn die von der WHO empfohlenen 5 Indikationsgruppen (die „five moments“) zur Händedesinfektion konsequent eingehalten werden, ist das Verbot nicht begründbar.
  • Das Verbot kann sich sogar kontraproduktiv auswirken, indem sich Patient und Arzt in falscher Sicherheit wägen und aus diesem Grund die Händedesinfektion vernachlässigen.

Anstatt eines Verbots des Händegebens kommt es darauf an, durch Schulung, Training, ausreichende Anzahl von Desinfektionsmittelspendern am Ort des Bedarfs, Überwachung des Verbrauchs an Händedesinfektionsmittel, In-Prozess Überwachung und Einbeziehung der Patienten in die Strategie der Händehygiene ggf. mit begleitender Evaluation der Durchführung der Händedesinfektion durch Ärzte und Pflege eine hohe Compliance der Händehygiene zu erreichen.”

Nikolas Fleischhut: